Damit körperlich Beeinträchtige besser von A nach B gelangen können, gibt es Patientenfahrdienste. Der Patientenfahrdienst ist im Gegensatz zum Krankentransport kein Teil des Rettungsdienstes.
Diese Dienstleistung fällt vielmehr in den Bereich des regulären Personentransports, genauso das Taxigeschäft und der Behindertenfahrdienst. Manche Fahrten werden von der Krankenkasse übernommen.